Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht? So bekommst du dein Geld zurück

Fluggastrechte
Wenn du lange auf deinen Flug warten musst, hast du das Recht auf eine Erstattung. ( Jan Vašek /Pixabay )

Das Flugzeug ist eine komfortable Reisemöglichkeit nach Skandinavien. Von Deutschland aus gelangst du binnen kürzester Zeit in die Metropolen des Nordens, zum Beispiel nach Stockholm oder Kopenhagen. Doch was tun, wenn der Flug abgesagt wird oder das Gepäck verloren geht? In diesem Artikel haben wir für dich die wichtigsten Tipps und Tricks für Probleme bei der Flugreise in die skandinavischen Länder zusammengefasst. 

Fluggastrechte kennen und Geld zurückerhalten

Hast du deine Reise in Deutschland gebucht, bist du durch verschiedene Rechte abgesichert. Denn für dich gelten sowohl die Fluggastrechte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch die entsprechende EU-Verordnung. Dennoch können die Gesetze für Nichtjuristen etwas undurchsichtig sein. Hinzu kommt, dass es dir Fluggesellschaften nicht immer leicht machen, eine Erstattung zu erhalten.

Zum Glück musst du die zuständigen Unternehmen nicht unbedingt selbst kontaktieren. Du kannst deine Flugerstattung auch von einem Serviceportal übernehmen lassen. So musst du dich nicht mit Formularen und Support-Mitarbeitern von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften herumschlagen. 

Wenn sich der Flug um drei Stunden verspätet

Wenn sich dein Flug um mehr als drei Stunden verspätet, hast du Anspruch auf eine Flugerstattung. Das sieht die EU-Fluggastrechteverordnung vor. Fliegst du in eine andere Zeitzone, solltest du wissen, dass sich die drei Stunden Verspätung auf die Ankunft am Zielflughafen bezieht. Wenn dein Flug also drei Stunden Verspätung hat, du aber aufgrund der Zeitverschiebung dein Ziel mit nur zwei Stunden Verspätung erreichst, entfällt der Erstattungsanspruch.

Übrigens können Verspätungen auch mit dem Wochentag zusammenhängen. In Deutschland verspäten sich Flüge vor allem am Wochenende. Abhängig von der Flugdistanz erhältst du für das Warten zwischen 250 und 600 Euro. 

Wenn der Flug ausfällt

Egal, ob du einen Kurztrip oder eine wochenlange Reise unternimmst. Wenn dein Flug annulliert wird, hast du Anspruch auf eine Erstattung. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Annullierung des Flugs muss durch die Airline erfolgen. Bietet diese keinen alternativen Flug an, kannst du tatsächlich Geld zurückbekommen.

Unter 1.500 Kilometern Flugdistanz erhältst du 250 Euro. Wolltest du über 3.500 Kilometer fliegen, bekommst du 600 Euro zurück. Übrigens hast du auch das Recht auf eine Übernachtung in einem Hotel sowie auf Essen und Trinken. 

Überbuchter Flug: was jetzt?

Ebenso wie die Erstattung für Verspätungen und Flugannullierungen sieht das EU-Recht auch bei einer Überbuchung eine monetäre Entschädigung vor. Denn du kannst nichts dafür, dass mehr Flugtickets verkauft wurden, als es Sitzplätze gibt. Das Verschulden liegt also aufseiten der Fluggesellschaft. Daher kannst du dir auch in diesem Fall 250 bis 600 Euro zurückholen. Außerdem muss dir ein Flug am nächsten Tag, eine Hotelübernachtung und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. 

Wenn der Koffer nicht ankommt

Immer wieder kommt es vor, dass ein Gepäckstück nicht im selben Flugzeug wie der Besitzer transportiert wird. Doch keine Sorge, auch wenn du deinen Koffer bei der Gepäckausgabe nicht findest, wird dir geholfen. Dafür meldest du den Schaden direkt am Flughafen. Anschließend kannst du sogenannte Notkäufe tätigen. Für Unterwäsche und Hygieneartikel darfst du bis zu 1.500 Euro ausgeben.

Das Geld wird dir im Nachhinein von der Fluggesellschaft zurückerstattet. Die rechtliche Grundlage dafür schafft das Montrealer Übereinkommen, das Entschädigungszahlungen in 120 Ländern garantiert. 

Dein Recht auf eine Ticketrückerstattung

Du hast deinen Flug schon gebucht, ihn dann aber verpasst oder konntest ihn aus einem anderen Grund nicht wahrnehmen? In diesem Fall kannst du dich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verlassen. Der Paragraf 648 schützt dich vor Kosten für Reisen, die du nie unternommen hast. Allerdings werden nicht die gesamten Kosten rückerstattet, sondern nur bis zu 70 Prozent. Denn der Ticketpreis und etwaige Transaktionsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Das Geld für Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren und Treibstoffzuschläge bekommst du jedoch zurück. 

Fazit: Dein Flug ist verspätet, abgesagt oder das Gepäck ist nicht angekommen? Keine Panik: Nimm deine Rechte als Fluggast in Anspruch. Im Falle einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung erhältst du eine monetäre Entschädigung und nicht-monetäre Unterstützungsleistungen. Ist dein Koffer in der Gepäckausgabe nicht zu finden, erhältst du dadurch entstandene Kosten von der Airline zurück. Sogar wenn du den Flug verpasst hast, können dir bis zu 70 Prozent der Kosten rückerstattet werden.

Verfasst am 16. März 2023

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