Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen nach Schweden

Mit dem Haustier nach Schweden
Bei der Einreise nach Schweden mit Haustieren ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres erforderlich. Als Kennzeichnung gelten hier eine Tätowierung oder ein Mikrochip. Erkundige dich rechtzeitig und genau am besten bei deinem Tierarzt.
Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat, eingetragen sein.
Ein Tollwut-Antikörpertest und der Nachweis über die Entwurmung auf Fuchsbandwurm sind seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr notwendig. Auch Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe sind nicht mehr vorgeschrieben. Beide Impfungen werden aber weiterhin empfohlen. Zudem musst du einen Tierpass mitführen, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
Besondere Regelungen für Jungtiere
Jungtiere dürfen frühestens drei Wochen nach erfolgter Tollwutimpfung eingeführt werden. Da eine Impfung aber frühstens ab einem Alter von drei Monaten durchgeführt wird, kannst du dein Haustier erst ab ca. vier Monaten nach Schweden bringen.
Reist du mit Hund oder Katze direkt aus Norwegen ein, dann genügt die Einhaltung der norwegischen Bestimmungen.
An der Grenze musst du den EU-Heimtierausweis dem Zoll vorlegen. Hunde müssen in Schweden vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.
Detaillierte Informationen hierzu erhältst du unter www.sjv.se. Leider sind die Seiten nur auf Schwedisch und Englisch. Für Englisch rechts oben auf International klicken.
Tipp: Kontrolliere die Vollständigkeit der Unterlagen deines Haustieres gewissenhaft. So ersparst du dir viel Ärger.