Gesundheitswesen in Finnland

Gesundheitswesen Finnland
Finnland ist die Heimat der Sauna ( © Spofi - Fotolia.com )
Finnland hat ein öffentliches Gesundheitssystem. Es gibt eine einheitliche Krankenversicherung, die für alle Einwohner Pflicht ist. Der Großteil des Gesundheitssystems wird über Steuergelder finanziert. Alle Einwohner von Finnland haben den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Die Lebenserwartung in Finnland

Die Lebenserwartung der Bevölkerung Finnlands ist in den letzten 50 Jahren um rund 10 Jahre gestiegen. Frauen werden im Schnitt 82 Jahre alt, bei Männern beträgt die Lebenserwartung durchschnittlich 75 Jahre.

Zuständigkeiten und Lenkung

Rund 450 Gemeinden sind für die Organisation des nationalen Gesundheitssystems zuständig. Ambulante Dienste erfolgen in Gesundheitszentren, die gemeinsam von größeren Gemeinden oder durch Verbände benachbarter Gemeinden finanziert werden. Je nach Größe der Gemeinde fällt das Leistungsangebot sehr unterschiedlich aus. Aber auch in dünn besiedelten Gebieten gibt es zumindest immer eine Basisversorgung und eine Notfallversorgung. 

Aufbau und Organisation

Die Krankenversicherung ist in Finnland in zwei Bereiche unterteilt: Die medizinische Versicherung erstattet die Kosten für ärztliche Leistungen, verordnete Medikamente und für Krankentransporte. Der zweite Bestandteil ist die Einkommensversicherung, die bei Einkommensausfällen im Krankheitsfall und bei Elternschaft aufkommt.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über Steuergelder. Die Gemeinden erhalten vom Staat einen Zuschuss, der von der Einwohnerzahl, Altersstruktur, Arbeitslosenquote und Mortalitätsrate abhängig ist. Krankengeld und Mutterschaftsgeld wird durch Arbeitnehmerbeiträge und Arbeitgeberbeiträge finanziert.

Arbeitnehmer zahlen 2,1 Prozent ihres Bruttoverdienstes, der Arbeitgeberanteil beträgt 2,06 Prozent. Für Rentner (1,5 Prozent) und Selbstständige (2,35 Prozent) gilt auch eine Abgabenpflicht. Eine Beitragsbemessungsgrenze wie in Deutschland gibt es nicht.

Auch die zahnärztliche Versorgung wird seit Januar 2003 durch Steuergelder finanziert.

Patientengebühren in Finnland

Für einen Arztbesuch müssen die Finnen je nach Gemeinde bis zu 11 Euro (für die ersten drei Besuche) oder eine Jahresgebühr von 22 Euro bezahlen. Bei Aufenthalt im Krankenhaus wird eine Selbstbeteiligung von 26 Euro pro Tag fällig. Die Obergrenze liegt hier bei 590 Euro im Jahr.

Wartezeiten in Finnland

Durch die Einführung des Hausarztprinzips konnten die Wartezeiten für Patienten deutlich gesenkt werden. Vier von zehn Patienten werden heute unverzüglich und ohne Wartezeiten versorgt.