Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen nach Schweden
Mit dem Haustier nach Schweden
Bei der Einreise nach Schweden mit Haustieren wie Hunden und Katzen aus einem EU- oder EWR-Land gelten folgende Anforderungen:
- Dein Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Dein Tier muss über eine gültige Tollwutimpfung verfügen.
- Du musst für dein Tier einen EU-Heimtierausweis besitzen.
- Die schwedischen Zollbehörden müssen über die Ankunft deines Tieres informiert werden.
Kennzeichnung mit einem Mikrochip
Dein Tier muss vor oder gleichzeitig mit der Tollwutimpfung einen Mikrochip erhalten. Wenn das Tier danach gechipt wird, muss es erneut geimpft werden!
Im EU-Heimtierausweis müssen das Datum der Kennzeichnung und die Kennnummer vermerkt sein.
Sollte der Mikrochip bei der Kontrolle während der Einreise nicht lesbar sein, kann dein Tier zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden. Zur Sicherheit kannst du dein eigenes Chip-Lesegerät mitbringen.
Hinweis: Wenn dein Tier eine lesbare Tätowierung hat, die laut Zertifikat vor dem 3. Juli 2011 gemacht wurde, benötigt es keine Kennzeichnung mit einem Mikrochip.
Tollwutimpfung
Bei der Einreise nach Schweden muss dein Haustier gegen Tollwut geimpft sein. Zur Impfung muss es einen Mikrochip tragen und mindestens 12 Wochen alt sein.
Nach der Tollwutimpfung musst du 21 Tage warten, bevor du mit deinem Tier nach Schweden einreisen darfst!
Einen Tollwut-Antikörpertest und der Nachweis über die Entwurmung auf Fuchsbandwurm sind nicht mehr notwendig. Auch Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe sind nicht mehr vorgeschrieben. Beide Impfungen werden aber weiterhin empfohlen.
EU-Heimtierausweis
Ein Tier, das aus einem anderen EU-Land, Norwegen oder der Schweiz nach Schweden eingeführt wird, muss einen EU-Heimtierausweis besitzen. Der EU-Pass muss von einem Tierarzt ausgestellt werden.
Im Heimtierpass werden grundlegende Informationen für dein Haustier festgehalten. Hierzu gehören unter anderem:
- Identifikationsmerkmale wie Transpondernummer und/oder Tätowierung sowie die Positionierung des Mikrochips
- Details zum Halter wie Name und Adresse
- Angaben zur Art, Rasse, Geschlecht und Geburtsdatum des Tieres
- Besondere Merkmale des Haustieres
- Aufzeichnungen über Impfungen, einschließlich Daten und Gültigkeitsdauer
- Kontaktdaten des betreuenden Tierarztes
Anmeldung beim Zoll
Wenn du aus einem anderen EU-Land einreist und dein Tier einen europäischen Heimtierausweis besitzt, kannst du dem schwedischen Zoll deinen Hund oder deine Katze über das Internet melden.
Die Online-Meldung findest du unter diesem Link.
Bei der Einreise musst du dich nicht beim Zoll melden, aber jederzeit auf Nachfrage die Anmeldenummer und den europäischen Heimtierausweis des Tieres vorlegen können.
Wenn du dein Tier nicht ordnungsgemäß beim Zoll anmeldest, kann ihm die Einreise nach Schweden verweigert werden!
Weitere Regelungen
Mit Jungtieren darfst du frühestens ab einem Alter von 12 Wochen nach Schweden einreisen.
Reist du mit Hund oder Katze direkt aus Norwegen ein, dann genügt die Einhaltung der norwegischen Bestimmungen.
Hunde müssen in Schweden von Anfang März bis Mitte August an der Leine geführt werden.
Weitere detaillierte Informationen zur Einreise mit Haustieren nach Schweden bekommst du unter jordbruksverket.se (Seite auf Schwedisch und Englisch).
Tipp: Kontrolliere die Vollständigkeit der Unterlagen deines Haustieres gewissenhaft. So ersparst du dir viel Ärger.