Einreisebestimmungen für Norwegen
Einreise nach Norwegen – das musst du beachten
Norwegen ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, gehört aber zum Schengen-Raum (außer Spitzbergen). Das macht die Einreise für alle EU-Bürger ziemlich einfach.
Mit einem Personalausweis oder Reisepass kannst du jederzeit nach Norwegen einreisen, beachte aber, dass deine Reisedokumente für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein müssen.
Hinweis: Wenn du dich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten willst, solltest du nach deiner Einreise schnellstmöglich eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen.
Einreise mit Kindern
Kinder benötigen für die Einreise nach Norwegen einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (wird bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt). Hinweis: Seit Anfang 2021 werden Kinderreisepässe nur noch für ein Jahr ausgestellt.
Zoll
Die norwegischen Zollbestimmungen sind ziemlich streng, besonders wenn es um die Einfuhr von Alkohol geht. Alle Informationen und Regeln findest du unter Zollbestimmungen für Norwegen.
Impfungen
Für die Einreise nach Norwegen besteht kein gesetzlich vorgeschriebener Impfschutz.
Einreise mit einem Kfz nach Norwegen
Wenn du mit dem Auto in Norwegen unterwegs bist, benötigst du deinen Führerschein und den Fahrzeugschein.
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Karte (offiziell: Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr) dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist. Es ist daher immer empfehlenswert, die Grüne Versicherungskarte ins Ausland mitzunehmen.
Früher war die Grüne Karte nur dann gültig, wenn sie tatsächlich auf grünem Papier gedruckt war. Seit 2021 darf man sie auch selbst auf weißem Papier ausdrucken.
Die Mindestdeckungssumme für Sachschäden liegt in Norwegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundige dich daher zeitig vor Reiseantritt bei deiner Versicherung nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Schneekettenpflicht in Norwegen
Kraftfahrzeuge ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen vom 15. Oktober bis zum ersten Sonntag nach Ostern Schneeketten mitführen.