Das Jedermannsrecht in Schweden

Das Jedermannsrecht existiert genau wie in Finnland auch in Schweden nicht in schriftlicher Form. Doch sind die einzelnen Grenzen der Möglichkeiten bzw. des Erlaubten in verschiedenen anderen Gesetzen festgehalten.
Jedermannsrecht Schweden
Das Jedermannsrecht in Schweden hat auch Regeln ( Henrik Trygg/imagebank.sweden.se )

Jedermannsrecht – Freiheit und Verantwortung

Seit ca. 1940 gebraucht man in Schweden das Wort allemansrätt als Gesamtbegriff für die alten Regeln. Seit 1994 existiert ein kurzer Text im Grundgesetz. Sinngemäßer Inhalt: »Jedermann wird der freie Zugang zur Natur garantiert.«

Die Grundregel für das schwedische Jedermannsrecht

Wir dürfen die Natur nicht verschmutzen oder ihr Schaden zufügen. Wir zeigen immer Rücksicht, wenn wir uns im Wald und auf dem Feld bewegen.

Das Jedermannsrecht oder Allgemeines Nutzungsrecht in Schweden

Die Natur in Schweden steht für alle offen. Du kannst dich frei im Wald und auf dem Feld bewegen. Aber du musst vorsichtig sein mit der Natur und Rücksicht gegenüber Tieren und Menschen nehmen. Das bezeichnet man als Allgemeines Nutzungsrecht (schwedisch allemansrätt).

Grundstücke

Es ist jedem erlaubt, über den Grund und Boden eines anderen zu gehen, mit dem Rad zu fahren, zu reiten oder Ski zu fahren. Doch darfst du nicht der Saat oder Waldanpflanzungen schaden. Du darfst ein Tor zu Weide passieren, wenn du dieses wieder ordentlich hinter dir schließt. Das Vieh darf nicht ausbrechen können.

Das Jedermannsrecht erlaubt dir nicht ohne Erlaubnis über ein Privatgrundstück zu gehen.

Camping und Zelten

Du darfst ein Zelt für ein oder zwei Tage aufschlagen, sofern du genügend Abstand von Wohnhäusern hältst oder du fragst um Erlaubnis. Dieses gilt insbesondere für Wohnwagen.

Feuer machen nach dem Jedermannsrecht

Man darf ein Feuer anmachen, wenn davon keine Gefahr für einen Brand ausgeht. Du musst ein Feuer immer ordentlich löschen, wenn du den Platz verlässt.

Baden in Seen und Boot fahren

Du darfst in Wasserläufen und Seen baden und mit dem Boot fahren. Dein Boot darfst du für einige Tage anbinden und an Land gehen. Doch nicht an einem Privatgrundstück oder wo dieses amtlich verboten ist.

Sammeln und Pflücken

Du darfst, wilde Blumen, Pilze, Beeren und Reisig auf dem Boden pflücken bzw. aufsammeln. Du darfst keine Zweige, Rinde, Äste, Eicheln und Nüsse von Büschen und Bäumen abmachen. Geschützte Pflanzen und Blumen darfst Du nicht pflücken oder beschädigen. Beim Fremdenverkehrsbüro erhältst du Informationen über geschützte Pflanzen und Tiere.

Hunde und Leinenzwang in Schweden

Du darfst deinen Hund mit in die Natur nehmen. Doch beachte: In der Zeit vom 1. März bis 20. August sind Hunde im Wald und auf dem Feld immer an der Leine zu führen.

Jagen und Fischen

Das Jagen und Fischen ist nicht im Jedermannsrecht berücksichtigt. Es ist aber erlaubt, entlang der Salzwasserküsten und in vielen großen Binnenseen in Schweden zu fischen. Für viele Binnenseen und Flüsse benötigst du einen Angelschein bzw. Erlaubnis.